Wichtig zu wissen

Direktversicherung gem. § 3,63 EStG

  • Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV), mit der Sie Ihre Altersvorsorge ergänzen können. Der Arbeitgeber legt die grundsätzliche Ausgestaltung der bAV fest. Dazu gehören beispielsweise die auswählbaren Vorsorgekonzepte, das Garantieniveau und die möglichen Zusatzbausteine aus denen Sie als Arbeitnehmer:in dann wählen können.

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersversorgung. Sie haben dabei die Wahl zwischen zwei Förderarten. Bei der Bruttoentgeltumwandlung ist der Beitrag von Steuern und Sozialabgaben befreit. Bei der sogenannten Riester-Förderung erhalten Sie Zulagen und gegebenenfalls einen Sonderausgabenabzug.

  • Bei sozialversicherungsfreier Bruttoentgeltumwandlung ist der Arbeitgeber zu einem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss durch Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von bis zu 15% des umgewandelten Entgelts bis 4% der BBG/DRV West an die Arbeitnehmer:innen verpflichtet.

  • Gute Versicherer bieten unterschiedliche Vorsorgekonzepte für die Kapitalanlage an, es besteht die Wahl zwischen sicherheits- und chancenorientierten Optionen. Auch zum Rentenbeginn können Sie frei wählen: lebenslange Rente, einmalige Kapitalauszahlung oder beides.

Im Detail

staatlich gefördert

Einzahlungen steuerfrei

bis 7.248 € jährlich (2024)

Einzahlungen sozialabgabenfrei

bis 3.624 € jährlich (2024)

Hinterbliebenenrente

wählbar

Arbeitskraftabsicherung

wählbar (aber Vorsicht)

Altersrente

ab 62 oder später

Alternative zur Rentenzahlung

einmalige Kapitalabfindung

Auszahlungen

steuer- und sozialabgabenpflichtig

Insolvenzschutz

hoher Schutzstatus

Höchstförderung

Bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (Stand 2024 = 4% von 90.600 € = 3.624 €) sind jährlich förderfähig (steuer- und sozialabgabenfrei) im Rahmen des § 3, 63 EStG.

Zudem können zusätzlich bis zu 3.624 Euro steuerfrei p.a. eingezahlt werden.

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