Pensionsfonds gem. § 3,63 EStG
Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)) haben (§ 237 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt. Die BaFin nennt 35 Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland (Stand: November 2022).
Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber eine Zusage, die entweder von ihm selbst durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber finanziert wird, wobei Mischfinanzierungen möglich sind. Der Pensionsfonds verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten oder das Alterskapital (Versorgungsleistungen) aus.