Wichtig zu wissen

Pensionskasse gem. § 3,63 EStG

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber eine Zusage, die entweder von ihm selbst durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber finanziert wird, wobei Mischfinanzierungen möglich sind. Die Pensionskasse verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten oder das Alterskapital (Versorgungsleistungen) aus.

Die Pensionskasse ist ähnlich einer Direktversicherung. Der Unterschied erschließt sich vornehmlich historisch: Pensionskassen kamen für die betriebliche Altersvorsorge regelmäßig in Großunternehmen und im öffentlichen Dienst zum Einsatz und wurden von diesen zumeist selbst betrieben. Die Direktversicherung hingegen war und ist ein unternehmensunabhängiges Finanzprodukt (externalisierter Versorger leistet die Altersversorgung). Seit 2002 ist der Markt für Pensionskassen jedoch geöffnet, sodass Versicherungsunternehmen unmittelbar in die Versorgung treten können.

Oft beruht die Existenz der Pensionskassen auf der Grundlage eines Tarifvertrages (z. B. VBL, Versorgungskasse, ZVK).

Im Detail

staatlich gefördert

Einzahlungen steuerfrei

bis 7.248 € jährlich (2024)

Einzahlungen sozialabgabenfrei

bis 3.624 € jährlich (2024)

Hinterbliebenenrente

wählbar

Arbeitskraftabsicherung

wählbar (aber Vorsicht)

Altersrente

ab 62 oder später

Alternative zur Rentenzahlung

einmalige Kapitalabfindung

Auszahlungen

steuer- und sozialabgabenpflichtig

Insolvenzschutz

hoher Schutzstatus

Höchstförderung

Bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (Stand 2024 = 4% von 90.600 € = 3.624 €) sind jährlich förderfähig (steuer- und sozialabgabenfrei) im Rahmen des § 3, 63 EStG.

Zudem können zusätzlich bis zu 3.624 Euro steuerfrei p.a. eingezahlt werden.

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