Wichtig zu wissen

Check-Up VO / BV

In den meisten Unternehmen sind die bestehenden Versorgungsordnungen (VO) bzw. Betriebsvereinbarungen (BV) für den Bereich der Betrieblichen-Versorgungs-Systeme (bAV, bKV, bUV, bBV) 20, 30 Jahre und älter.

Nicht nur der Gesetzgeber hat Vieles im Verlauf dieser Zeiträume angepasst, neu eingeführt oder gestrichen, sondern auch die Unternehmen haben sich vielmals gravierend verändert.

Um Sie von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen zu können,

bieten wir Ihnen unser Check-Up kostenfrei an.

Gravierendste Fehler einer VO / BV

  • Unklare oder widersprüchliche Formulierungen

  • Fehlende Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben

  • Diskriminierung oder Ungleichbehandlung

  • Fehlende Finanzierungskonzepte

  • Keine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

  • Übernahme zu komplexer Regelwerke

  • Fehlende Kommunikation mit den Mitarbeitern

  • Mangelnde Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen

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Gravierende Fehler einer Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung

Versorgungsordnung - Allgemeines


In einer Versorgungsordnung werden die Grundsätze festgelegt und zusammengefasst, nach denen Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens oder Gruppen von Arbeitnehmern eine Zusage zur betrieblichen Altersversorgung erteilt wird.

Eine Versorgungsordnung richtet sie sich nicht an jeden einzelnen Arbeitnehmer, vielmehr schafft sie für alle einheitliche Versorgungsbedingungen. Die Versorgungsordnung kann im Rahmen eines Tarifvertrages, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung, in Form einer Regelungsabrede oder als Gesamtzusage beziehungsweise durch vertragliche Einheitsregelung geregelt werden.

Die einzelnen Bestimmungen einer Versorgungsordnung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB und nach den für AGB maßgebenden Grundsätzen auszulegen.

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) enthält lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, welche durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden.

Konstitutionelle Bedingungen


  • Eingangsbestimmungen zum Regelungsgegenstand, zur Gültigkeit und Zweckbestimmung der Versorgungsordnung

  • Geltungsbereich: Beschäftigtenkreis, der unter die Versorgungsordnung fällt

  • Beginn der Versorgungszusage und Durchführungsweg(e)

Beschreibung der Voraussetzungen für Entgeltumwandlungen


  • Entgeltumwandlung: Wertgleiche Versorgungsanwartschaft

  • Zusageform

  • Entgeltumwandlungsvereinbarung

  • Umwandelbares Entgelt, Fälligkeit

  • Status des Bruttoarbeitsentgelts

  • Gleichbehandlungsgrundsatz

(fakultative) Pflichtmerkmale einer Versorgungsordnung


  • Höhe der Entgeltumwandlung

  • Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs

  • Leistungsansprüche (Unverfallbarkeitsregelungen u. a.)

  • Vorsorgeformen (Biometrien mit ihren Besonderheiten in der bAV)

  • Vertragsbedingungen des Vorsorgeträgers

  • Beginn der Versorgungsleistungen

  • Allgemeine Bestimmungen und die Laufzeit der Versorgungsordnung

  • Portabilitätsregelungen

Prinzip der Informationspflichten


  • Versorgungsordnung regelt Informations- und Beratungsprozess für die Beschäftigten

  • Anlagen, die den Durchführungsweg oder die Durchführungswege beschreiben, stehen zur Verfügung

  • Arbeitsrechtliches Protokoll dokumentiert Information und Beratung der Beschäftigten

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter gleich informieren und behandeln. Ein Nachweis hierüber ist aus Nachweisgründen schriftlich zu führen. Dies kann mit stark reduziertem Aufwand bestenfalls digital in einem Mitarbeiterportal erfolgen.

Negative Folgen

  • Haftungsprobleme

  • überhöhte Kosten

  • reduzierte Motivation

  • minimierte Bindung

  • kein Employer Branding

Wir boosten

Effektivität | EBIT | Change | Motivation | Transparenz | Mitarbeiterbindung | Employer Branding

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