Gesetzeskonformität
Speziell in den Jahren seit 2001 gab es regelmäßig neue Gesetze und viele Änderungen / Anpassungen bestehender Gesetze im Rahmen der bAV. Die bestehende Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung muss regelmäßig angepasst werden, weil ansonsten große Haftungsrisiken entstehen.
Die Förderung beruht seit dem Jahr 2001 nicht mehr auf einem Festbetrag (in früheren Zeiten mal 200 DM pro Jahr oder 250 DM pro Jahr), sondern auf einem relativen Beitrag. Dieser ergibt sich aus folgender Berechnung = 4% x Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (West).
Da die BBG sich i.d.R. jährlich ändert, müssen Sie in Textform jeden Ihrer Mitarbeiter darüber informieren.
