AUFGABEN & LÖSUNGEN für Unternehmen
- Design & Strategie
- Gesetzeskonformität
- Verwaltung & Prozesse
- Kommunikation & Beratung
- Finanzen & Controlling
- Anpassungen & Restrukturierungen
- Schnittstellen zu HCM & Benefits
- bAV ohne Versicherung
Versorgungsordnung / Versorgungsrichtlinien (digitalisiert inkl. Abgleich mit Gesetzesänderungen)
Auswahl und Bewertung von Durchführungswegen
Überlegung betriebsinterne, nicht-versicherungsförmige Lösungen einzusetzen
Abstimmung mit Vergütungs- und HR-Strategie
Benchmarking gegen Marktstandard / Wettbewerb
Zielgruppen-spezifische Versorgungskonzepte (Führungskräfte, Tarif, AT etc.)
Strategische Positionierung der bAV im Portfolio aller Benefits
Definition des Arbeitgeberbudgets & Finanzierungsstrategie (Zuschussmodelle)
Überlegungen, künftige Entgeltumwandlungen intern zu finanzieren „Sparbuch / PZ“
Risikoprofiling (Budget, Haftung, Demografie)
Plattformstrategie: Multi-Plattform (Abhängigkeit) vs. Single-Plattform inkl. Neutralität (Unabhängigkeit)
Rechtskonforme Gestaltung von Zusagen
Anpassung an Gesetzesänderungen (BetrAVG, EStG, etc.)
Haftungsbegrenzung / Enthaftung Arbeitgeber
Prüfung von Altbeständen auf Haftungsrisiken
Prüfung der Verpflichtungen aus Verträgen von Ausgeschiedenen / Rentnern mit unverfallbaren Ansprüchen inkl. Anpassungsprüfung gem. § 16 BetrAVG
Dokumentation & Governance-Strukturen (Gremien, Richtlinien)
AGG-Konformität & Diskriminierungsfreiheit der Zusagen
Prüfung auf NachweisGesetz
Compliance-Monitoring (jährlicher Legal-Check i.V.m. Änderungen der BV / VO)
Bestandsaufnahme / Inventarisierung bestehender Zusagen
Laufende Vertrags- und Bestandsverwaltung
Schnittstellen zu HCM (Lohn- und Gehaltsabrechnung)
Melde- und Datentransfers an Versicherer / Versorgungswerke
Prozesshandbücher
Service-Level-Agreements mit Versicherern / Vermittlern
Digitalisierung von bAV-Prozessen / Portallösungen
Prozessmessung & KPI-Dashboard (Servicezeiten, Fehlerquote, Rückläufer)
Automatisierte Datenvalidierung (Payroll ↔ Versicherer)
Jährliche Prozessrevision (Audit)
Definition: Was macht HR, was macht der externe Dienstleister?
Versionierung von Dokumenten & Prozessen
Kommunikationskonzepte zur bAV-Einführung/-Optimierung
Informationsmaterialien (Flyer, FAQs, Videos, Intranet)
Gruppenpräsentationen / Webinare für Mitarbeitende
Einzelberatungen (Präsenz / online / telefonisch)
Onboarding-Prozesse für neue Mitarbeitende
Unterstützung bei Mitarbeiterfragen / Helpdesk / Hotline
Kommunikationskampagnen (Jahreskalender: 3–5 Touchpoints)
Erklärvideos / Micro-Learning-Module
Portabilität – Beratungen am konkreten Fall (oft nachteilig für Begünstigte)
Auswertung der Bereiche im AG-Portal nach Häufigkeit à Strategie muss entsprechend angepasst werden
Bewertung von Pensionsverpflichtungen (HGB/IFRS/US-GAAP)
Gutachten / Aktuarielle Berechnungen
Beitrags- und Kostenoptimierung
Budgetplanung / langfristige Finanzplanung
Monitoring von Kapitalanlagen / Produkten
Reporting für Management & Eigentümer
Stresstest der Verpflichtungen (Solvabilität Versicherer / Versorgungswerke, Zinsänderungen inkl. Rating)
Schließung / Umstellung von Versorgungswerken
Übergang von Leistungs- auf beitragsorientierte Zusagen
Outsourcing / Auslagerung von Verpflichtungen
Harmonisierung nach Fusionen / Unternehmenszukäufen (M&A)
Sozialplan-/Restrukturierungsberatung im bAV-Kontext
Impact-Analyse (Welche Themen interessieren am meisten?)
Vermeidung von Klagerisiken bei Änderungen
Vorbereitung für Verhandlungen mit BR (Änderung Gesetz, Zinsniveau, Qualität der Versicherer / Versorgungswerke etc.)
Szenarien für Versorgungswerk-Schließungen
Integration der bAV in Gesamt-Benefit-Strategie
Verzahnung mit betrieblicher Krankenversicherung / bKV & anderen Benefits
Unterstützung bei Employer Branding / Recruiting-Argumentation
Schulung von HR, Payroll und Führungskräften
Einheitliche Benefit-Architektur (bAV, bKV, Jobrad etc.)
Synergien zwischen bAV & Gesundheit (z.B. finanzielle Absicherung, Attraktivität des AG, Transparenz)
Employer Branding: bAV + bKV als Kernbotschaft im Recruiting
Digitales HR-Benefit-Dashboard
Schulung zu Haftungsrisiken für Führungskräfte
Viele Unternehmen haben eine Eigenkapital-Rendite von 8-15% p.a. und somit ein hohes Interesse daran, Geld im eigenen Unternehmen zu behalten.
Beschäftigte haben ein Interesse an einer guten, stabilen und sicheren Verzinsung, die nicht durch Provisionen und Gebühren über die Maßen verringert wird.
Überdies sollen die Einzahlungen insolvenzgeschützt sein.
Hierfür bietet sich eine Pensionszusage mittels Entgeltumwandlung an, bei der der Arbeitgeber ein marktkonformes, gutes Angebot von z.B. 4% bis 5% (Stand 2025) macht und somit einerseits deutlich über den Angeboten der meisten Versicherungsgesellschaften liegt und gleichzeitig deutlich unter der eigenen, internen Eigenkapital-Verzinsung.
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Positionieren Sie sich als digitaler und moderner Arbeitgeber, der die Bedürfnisse Beschäftigten und Rentner kennt und betriebliche Vorsorge einfach macht!
Mit MIBAV profitiert Ihr Unternehmen durch digitale Workflows und jeder einzelne Beschäftigte (mit bAV-Vertrag und ohne bAV-Vertrag) durch ein transparentes Angebot.
Stellen Sie die Interessen Ihrer Beschäftigten bzgl. der Themen "Altersversorgung" und "Absicherungen im Krankheitsfall" aller Alters- und Lohngruppen in den Mittelpunkt - bAV + bKV sind strategische HR-Management-Werkzeuge.
Zeigen Sie mit Hilfe unserer digitalen Lösungen, dass es um mehr geht als Verträge - es geht um ERINNERN (an alle Versorgungen), MÖGEN (bei sich ändernden Lebensphasen) und VERSTEHEN (bei komplexen Themen wie bAV).
Neben den Aktiven mit bAV-Verträgen gibt es in den meisten Firmen eine erhebliche Anzahl weitere bAV-Vorgänge, die verwaltet und analysiert werden müssen. Es geht um die bAV-Verträge aller Rentner und Ausgeschiedenen - jeweils mit unverfallbaren Ansprüchen.
Hinzu kommen gemäß NachweisGesetz die Aktiven, die zwar aktuell noch keine bAV-Verträge haben, aber regelmäßig und nachweisbar über alle gesetzlichen Änderungen informiert werden müssen.
Verträge zur Betrieblichen Altersversorgung werden in den meisten Fällen bei Versicherern bzw. Versorgungswerken direkt oder über Vermittler in versicherungsförmige Art und Weise abgeschlossen. Hier fallen hohe Provisionen an, die zu Lasten der Ablaufleistung jedes einzelnen Vertrags, also zum Nachteil der Versorgten zu bezahlen sind.
Mehr Vorteile für den Arbeitgeber und die Beschäftigten liegen in Konzepten, die nicht-versicherungsförmig und dennoch bAV-konform abgeschlossen werden.
Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass künftige Rentner gut versorgt und somit kaufkräftig sind, weil sonst die Binnenkonjunktur in Gefahr gerät. Also intensiviert er die Regelungen zur bAV, um somit die Teilnahmequote und das Beitragsaufkommen steigen.
Somit gab in den letzten 25 Jahren eine Vielzahl von gesetzlichen Anpassungen sowie neue Gesetzes, die alle mit den bestehenden Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarungen - vorzugsweise digital - abgeglichen werden müssen.
